Vermietung von Ausrüstungsgegenständen
Wir stellen unseren Mitgliedern kostenpflichtig im begrenzten Umfang und für höchstens
3 (drei) Wochen Ausrüstungsgegenstände für Bergtouren zur Verfügung.
Bitte richten Sie Bedarfsmeldungen unmittelbar an die Geschäftsstelle, die Sie dienstags in
der Zeit von 17.00 Uhr – 18.00 Uhr unter der Rufnummer 02421 / 43450 oder per Fax unter 02421 / 205630 oder per Email DAV.Sektion-Dueren@t-online.de erreichen können.
Die Ausgabe der Gegenstände erfolgt ebenfalls dienstags in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Geschäftsstelle.
Der Mieter schließt mit der Sektion Düren des DAV e.V. einen Mietvertrag, der zusammen mit den Mietbedingungen alle Regelungen bezüglich Übernahme, Rückgabe und Haftung enthält. Weitere Informationen können Sie den Mietbedingungen und dem Auszug aus dem Mietvertrag auf den nachfolgenden Seiten entnehmen.
Bedingungen für die Vermietung von Ausrüstungsgegenständen
1. Zur Ausübung des Bergsports vermietet die Sektion Düren des Deutschen Alpenvereins e. V. an seine Mitglieder zum eigenen Gebrauch folgende Ausrüstungsgegenstände:
® Kletterhelm
® Klettergurt
® Klettersteig-Set
® Eispickel
® Steigeisen (zur Zeit kein Verleih)
® Kompass
® Höhenmesser
2. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt!
3. Die Vermietung erfolgt gegen Zahlung des im Mietvertrag genannten Gesamtmietpreises.
4. Die Miete wird je angefangene Woche und pro Stück erhoben und ist vom Mieter bei der Übernahme der Ausrüstungsgegenstände bar zu bezahlen. Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Berechnung im Abschnitt A des Mietvertrages.
5. Die Mietdauer beträgt längstens 3 (drei) Wochen.
6. Der Mieter erteilt dem Vermieter eine Einzugsermächtigung über den Betrag, der dem Wert der gemieteten Ausrüstungsgegenstände entspricht (Kaution).
7. Die Sektion Düren des Deutschen Alpenvereins e. V. lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der von ihr vermieteten Ausrüstungsgegenstände ab.
8. Die Nutzung der Ausrüstungsgegenstände erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Benutzers.
9. Jede Person, die gemietete Ausrüstungsgegenstände benutzt, ist selbst verantwortlich für die sachgemäße und sichere Anwendung und akzeptiert die mit der Nutzung der Ausrüstungsgegenstände im Zusammenhang stehenden Risiken und Gefahren und übernimmt voll und ganz die Verantwort für alle Schäden und Verletzungen jeglicher Art.
10. Die Ausrüstungsgegenstände sind vom Mieter der Sektion Düren des Deutschen Alpenvereins e. V. spätestens zu dem im Mietvertrag genannten Termin in einem ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand zu übergeben.
11. Ort und Zeitpunkt der Übergabe: Die Geschäftsstelle der Sektion in der Kolpingstraße 24 in 52349 Düren von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
12. Der Mietvertrag gilt erst dann als aufgelöst, wenn seitens der Sektion innerhalb von 10 Tagen nach Rückgabe Mängelfreiheit festgestellt wurde. Nach Auflösung des Mietvertrages wird die vom Mieter erteilte Einzugsermächtigung vernichtet.
13. Der Mieter hat bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Sektion Düren des Deutschen Alpenvereins e. V. den entstandenen Schaden in voller Höhe zu ersetzen.
14. Bei nicht fristgemäßer Rückgabe der Ausrüstungsgegenstände wird der Betrag, der dem Wert der gemieteten Ausrüstungsgegenstände entspricht, über die Einzugsermächtigung dem Konto des Mieters zu Gunsten der Sektion Düren des Deutschen Alpenvereins e. V. belastet.
Düren, 17. August 2007 Der Vorstand
Auszug aus demVertrag über die Vermietung von Ausrüstungsgegenständen
Grundlage des Mietvertrages
Die Bedingungen für die Vermietung von Ausrüstungsgegenständen der Sektion Düren des DAV vom 17. August 2007.
B. Ausrüstungsgegenstände
Der Mieter mietet die sich in ordnungsgemäßen und damit funktionstüchtigen Zustand befindlichen nachstehend aufgelisteten Ausrüstungsgegenstände für den Zeitraum von _____ Wochen.
Bezeichnung (Wert in Euro) Mietpreis
Stück/Woche
Kletterhelm (40,00) 1,00 €
Klettergurt (45,00) 1,00 €
Klettersteigset (60,00) 1,50 €
Eispickel (80,00) 1,50 €
Steigeisen (80,00) 1,50 € (zur Zeit kein Verleih)
Kompass (80,00) 1,50 €
Höhenmesser (30,00) 1,00 €
C. Empfangsbestätigung und Anerkennung der Mietbedingungen
Ich habe die unter Abschnitt II. aufgeführten Ausrüstungsgegenstände im ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand erhalten. Mit ihrer Handhabung bin ich vertraut. Die Bedingungen für die Vermietung von Ausrüstungsgegenständen habe ich erhalten und gelesen und erkenne diese an. Ich verpflichte mich, die gemieteten Ausrüstungsgegenstände spätestens am TT.MM.JJJJ in der Geschäftsstelle der Sektion innerhalb der Geschäftszeiten zurück zu geben.
D. Bescheinigung über Erhalt, Mietbetrag und Einzugsermächtigung
Wir bestätigen den Erhalt des Mietbetrages in Höhe von ______ Euro entsprechend der Zeile Gesamtmietbetrag in Abschnitt II. sowie der Einzugsermächtigung über den Betrag, der dem Wert der gemieteten Ausrüstungsgegenstände entspricht.