Dürener Hütte der Sektion Düren des DAV » Hausordnung für die Dürener Hütte der Sektion Düren im DAV
Hausordnung für die Dürener Hütte der Sektion Düren im DAV
Die Dürener Hütte in Nideggen der Sektion Düren im Deutschen Alpenverein soll ein Treffpunkt für unsere Sektionsmitglieder und als Vereinsheim Stützpunkt für Wanderer und Kletterer sein, in dem auch Mitglieder befreundeter Sektionen Unterkunft finden.
Für die Benutzung der Dürener Hütte ist grundsätzlich eine Anmeldung bei unserem Hüttenwart Andreas von Negelein, Im Wälschbachtal 29, 53894 Mechernich, Tel. 0049-(0)2443-912304 (bitte erst ab 18:00 Uhr) oder über Email huettenwart@dav-dueren.de erforderlich.
Die Benutzergebühren sind im besonderen Aushang angegeben.
Jeder Besucher ist verpflichtet, sich sofort in das Hüttenbuch einzutragen.
In der Hütte ist zu jeder Zeit auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten.
Die Hütte und seine Einrichtungen sind von jedermann pfleglich zu behandeln. In der Hütte und auf dem Gelände soll größte Sauberkeit herrschen, so daß sich nachfolgende Benutzer wohl fühlen können. Vor Verlassen der Hütte sind alle Räume mindestens besenrein zu säubern.
Sämtlicher Müll und Abfälle sind grundsätzlich wieder mitzunehmen.
Der Aufenthalt von Hunden und sonstigen Tieren ist nicht zulässig.
Das Kochen ist nur in der Küche gestattet. Die Benutzung von Benzin-und Gaskochern ist verboten!
Zerbrochenes Geschirr und oder Beschädigungen von Gegenständen sind dem Hüttenwart zu melden und zu erstatten.
Der Aufenthaltsraum und die Schlafräume dürfen nicht mit Wanderschuhen betreten werden.
In der Hütte herrscht Rauchverbot!!!!
In den Schlafräumen ist offenes Licht verboten.
Zum Schlafen sind ein Alpenvereinsschlafsack oder wenigstens Bettwäsche erforderlich.
Die Heizung ist kosten- und umweltbewußt zu regulieren. Ein Überheizen daher unbedingt zu vermeiden.
Der Vorstand der Sektion Düren und der Hüttenwart haben in der Dürener Hütte das
H A U S R E C H T. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten.
Die Sektion Düren im DAV, der Vorstand oder von ihm Beauftragte haften nicht für Schäden von Personen, Sachen oder den Verlust von Gegenständen. Aus der Benutzung des Grundstücks, der Hütte und seinen Einrichtungen können keine Schadenersatzansprüche an die Sektion Düren, den Vorstand oder seine Beauftragten gestellt werden.
Die Hausordnung ist bindend für alle Benutzer der Hütte und des Geländes.